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Bundesförderung

Forschungszulage

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Überblick

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen jeder Größe. Sie gewährt eine Steuergutschrift von 25% auf förderfähige Aufwendungen für F&E-Projekte - bis zu 1 Million Euro pro Jahr, was einer maximalen Forschungszulage von 4 Millionen Euro entspricht.

Anders als Projektförderungen ist die Forschungszulage themen- und technologieoffen, ohne Auswahlverfahren oder begrenzte Haushaltsmittel. Sie kann mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden und wird als Steuergutschrift ausgezahlt, selbst wenn keine Steuerschuld besteht.

Förderhöhe

Bis zu 4 Mio. Euro pro Jahr

Laufzeit

Jährliche Beantragung möglich

Kostenlose Förderberatung

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung für Forschungszulage.

Wer kann sich fördern lassen?

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen

Unternehmen jeder Größe und Rechtsform

Freiberufler und Einzelunternehmer

Auftragsforschung durch Dritte (60% anrechenbar)

Eigenständige F&E-Projekte

Nachweis der F&E-Fähigkeit durch Bescheinigung

Förderbereiche

Grundlagenforschung im Unternehmenskontext

Industrielle Forschung

Experimentelle Entwicklung

Produktentwicklung und Prototypenbau

Verfahrensentwicklung und Prozessinnovation

Software-Entwicklung mit F&E-Charakter

Materialforschung und Werkstofftechnik

Alle technischen und naturwissenschaftlichen Bereiche

Ihre Vorteile

1

25% Steuergutschrift auf förderfähige F&E-Aufwendungen

2

Bemessungsgrundlage bis 4 Mio. Euro pro Jahr

3

Maximale Forschungszulage: 1 Million Euro jährlich

4

Kumulierbar mit anderen Förderprogrammen

5

Auszahlung auch ohne Steuerschuld

6

Themen- und technologieoffen, keine Projektauswahl

Der Förder-Prozess

1

F&E-Bescheinigung

Antrag beim Finanzamt auf Feststellung der F&E-Fähigkeit

2

BSFZ-Bescheinigung

Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

3

Steuererklärung

Geltendmachung in der Steuererklärung

4

Auszahlung

Verrechnung oder Auszahlung durch das Finanzamt

Wie viel Förderung können Sie erhalten?

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Kontakt

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